Nützliche Informationen über Zypern-Fährdienste

Bei den angegebenen Zeiten handelt es sich um die Ortszeiten des Abfahrtsortes.
Die Reisezeiten variieren je nach Route und Schiffstyp.

Wenn Sie die Abfahrten auf der Route, die Sie bereisen, abfragen, können Sie in den Ergebnissen die Abfahrts- und Ankunftszeiten des Schiffes sowie die Fahrtdauer zusammen mit Ticketinformationen anzeigen. Zusätzlich werden auf dem Kaufbildschirm die Abfahrts- und Ankunftszeit des Schiffes sowie die Reisedauer angezeigt.
Um Informationen zu den Fahrplänen der Fähren anzuzeigen, können Sie Tickets entsprechend Ihrer Reiseroute abfragen oder die Seiten der zyprischen Fährunternehmen auf unserer Website durchsuchen, indem Sie auf die untenstehenden Links klicken.
Kinder, Studenten, Soldaten, Familienangehörige von Offizieren, Veteranen und Diplomaten können auf Zypern-Fähren ermäßigte Tickets erhalten.
Türkische Staatsbürger können mit ihrem neuen Personalausweis bis zu 30 Tage und mit ihrem Reisepass bis zu 3 Monate ohne Visum nach Zypern einreisen. Es ist jedoch erforderlich, einen Reisepass zu haben, der noch mindestens 3 Monate nach der Einreise nach Zypern gültig ist.
Mit Ihrem neuen Personalausweis können Sie ohne Reisepass nach Zypern reisen.
Für Reisen nach Zypern müssen Sie mindestens 2 Stunden vor der Abfahrtszeit im Hafenbüro der Fährgesellschaft anwesend sein.
Sie erhalten Ihre Bordkarte im Büro der Fährgesellschaft, bei der Sie Ihr Ticket gekauft haben. Passagiere ohne Bordkarte haben keinen Zutritt zum Schiff.
Sie haben das Recht, 1 Koffer und 1 Handtasche in Seebussen und 2 Koffer und 1 Handtasche auf Fähren mitzunehmen.
Passagiere unter 18 Jahren können nicht alleine reisen.
Damit Kinder unter 18 Jahren ins Ausland reisen können, müssen beide Elternteile anwesend sein, wenn sie noch leben, bzw. muss eine notariell beglaubigte „EINWILLIGUNG“ eingeholt werden, wenn sie nicht anwesend sind.
Wenn das Sorgerecht für das Kind bei einem gesetzlichen Vertreter liegt, ist eine notariell oder amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Bei Sicherheits- und Rechtsfragen können Sie sich an die Hafenpolizei oder den Hafenzoll wenden.

Hafenpolizei Taşucu: 0324 741 4195
Zollamt des Hafens von Taşucu: 0324 741 4039
Hafenpolizei von Kyrenia: 0392 815 1799
Zoll des Hafens von Kyrenia: 0392 815 4984
Hafenpolizei Mersin: 0324 231 5910
Zollamt des Hafens Mersin: 0324 241 2800 / 0324 241 2887
  • Sie können Zypern nur mit dem Auto vom Hafen Taşucu aus erreichen.
  • Während Personen, die mit einem Fahrzeug reisen, nur mit ihrem Reisepass nach Zypern einreisen können, können Passagiere mit ihrem neuen Personalausweis reisen.
  • Die Person, deren Name auf dem Fahrzeugschein steht oder die eine Vollmacht des Fahrzeughalters besitzt, kann mit dem Fahrzeug nach Zypern fahren.
  • Handelt es sich bei der bevollmächtigten Person nicht um ein Geschwister- oder Elternteil des Führerscheininhabers, darf das Fahrzeug höchstens 3 Jahre alt sein. Andernfalls wird Ihnen die Ausfahrt nicht gestattet.
  • Wird das Fahrzeug von einem Unternehmen zugelassen, ist eine Vollmacht aller Unternehmenspartner erforderlich.
  • Fahrzeughalter, deren Bankdarlehenszahlungen noch laufen, müssen von ihrer Bank ein Schreiben mit der Aufschrift „Kann ins Ausland gehen“ erhalten.
  • Fahrzeugbesitzer müssen bei der Einreise in die TRNC eine mindestens einmonatige TRNC-Verkehrsversicherung abschließen. Diese Versicherung wird beim Einreisezoll der TRNC abgeschlossen.
  • Wenn der Fahrzeughalter ein Student in TRNC ist, muss er über die von der Schule ausgestellte Studentenbescheinigung verfügen. Studiendokumente sind ab Erhalt 1 Jahr gültig.
  • Wenn der Fahrzeughalter ein Student in TRNC ist, muss er bei der Einreise in TRNC eine TRNC-Verkehrsversicherung für mindestens 3 Monate abschließen. Diese Versicherung wird beim Einreisezoll der TRNC abgeschlossen.
  • Auf der Insel herrscht Linksverkehr und es kann ein lokaler oder internationaler Führerschein verwendet werden.
Wenn Sie mit Ihrem Personalausweis ausreisen, bewahren Sie die versiegelten Visumpapiere, die Sie vom türkischen und TRNC-Zoll erhalten haben, bis zu Ihrer Rückkehr in die Türkei auf.
Bitte bewahren Sie das Zollformular G 104 auf, das dem Fahrer vom TRNC-Zoll bei der Einreise nach Zypern ausgehändigt wird. Denn Sie müssen dieses Formular vorlegen, wenn Sie TRNC verlassen.
  • TRNC-Bürger müssen beim Finanzamt (Kraftfahrzeuge) eine Fahrzeugausreisegenehmigung einholen, bevor sie mit ihren Fahrzeugen den Hafen von Kyrenia verlassen.
  • TRNC-Bürger können ihren Reisepass nur beim Verlassen ihres Fahrzeugs verwenden. Fahrzeugbesitzer können nicht mit einem Ausweis ausfahren.
  • TRNC-Bürger müssen eine Ausreisegenehmigung von der Bank einholen, wenn ihre Fahrzeuge mit einer Hypothek belastet sind.
  • Ausländische Fahrzeugbesitzer, die vom Hafen Kyrenia aus über Landgrenztore in die Türkei fahren, müssen das G-104-Formular an dem Tor anfordern, das sie passieren.