- Sie können Zypern nur mit dem Auto vom Hafen Taşucu aus erreichen.
- Während Personen, die mit einem Fahrzeug reisen, nur mit ihrem Reisepass nach Zypern einreisen können, können Passagiere mit ihrem neuen Personalausweis reisen.
- Die Person, deren Name auf dem Fahrzeugschein steht oder die eine Vollmacht des Fahrzeughalters besitzt, kann mit dem Fahrzeug nach Zypern fahren.
- Handelt es sich bei der bevollmächtigten Person nicht um ein Geschwister- oder Elternteil des Führerscheininhabers, darf das Fahrzeug höchstens 3 Jahre alt sein. Andernfalls wird Ihnen die Ausfahrt nicht gestattet.
- Wird das Fahrzeug von einem Unternehmen zugelassen, ist eine Vollmacht aller Unternehmenspartner erforderlich.
- Fahrzeughalter, deren Bankdarlehenszahlungen noch laufen, müssen von ihrer Bank ein Schreiben mit der Aufschrift „Kann ins Ausland gehen“ erhalten.
- Fahrzeugbesitzer müssen bei der Einreise in die TRNC eine mindestens einmonatige TRNC-Verkehrsversicherung abschließen. Diese Versicherung wird beim Einreisezoll der TRNC abgeschlossen.
- Wenn der Fahrzeughalter ein Student in TRNC ist, muss er über die von der Schule ausgestellte Studentenbescheinigung verfügen. Studiendokumente sind ab Erhalt 1 Jahr gültig.
- Wenn der Fahrzeughalter ein Student in TRNC ist, muss er bei der Einreise in TRNC eine TRNC-Verkehrsversicherung für mindestens 3 Monate abschließen. Diese Versicherung wird beim Einreisezoll der TRNC abgeschlossen.
- Auf der Insel herrscht Linksverkehr und es kann ein lokaler oder internationaler Führerschein verwendet werden.
Wenn Sie mit Ihrem Personalausweis ausreisen, bewahren Sie die versiegelten Visumpapiere, die Sie vom türkischen und TRNC-Zoll erhalten haben, bis zu Ihrer Rückkehr in die Türkei auf.
Bitte bewahren Sie das Zollformular G 104 auf, das dem Fahrer vom TRNC-Zoll bei der Einreise nach Zypern ausgehändigt wird. Denn Sie müssen dieses Formular vorlegen, wenn Sie TRNC verlassen.