IDO-REGELN BEZÜGLICH Blindenhunden
Ausgebildete Blindenhunde, die unsere sehbehinderten Gäste begleiten, können in den Passagierlounges aller unserer Seebusse, Autofähren und Fähren reisen.
Dokumente, die während des Transports aufbewahrt werden müssen;
- Ausweisdokument des Blindenhundeverbandes
- Impfpass des Hundes
- Körperhalsband, das anzeigt, dass es sich um einen Blindenhund handelt
- Bei Bedarf Krankenhausbericht unseres sehbehinderten Gastes
Wir weisen außerdem darauf hin, dass der Blindenführhund während der Expedition mit Halsband und Maulkorb reisen muss.